200 Jahre Friedhof auf dem Sandberg

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Foto: Milian Minarik

Der Brucker Friedhof kann im Jahr 2024 in seinem Kern das 200jährige Bestehen feiern. Er ist der einzige Erlanger Friedhof, dessen Fläche sich zwei Träger teilen. Er besteht aus einem historischen kirchlichen und einem neuzeitlichen städtischen Teil. Im Zentrum liegt der 1824 eröffnete kirchliche Friedhof, der nach dem 2. Weltkrieg nach und nach von den städtischen Teilen eingerahmt wurde.

Kirchenbucheintrag
Foto: Gertrud Trojanski, 2021

In den früheren Jahrhunderten wurden die Kirchenbücher von den Pfarrern oft auch zur Übermittlung wichtiger Ereignisse in der Gemeinde genutzt. So findet sich im Beerdigungsbuch von 1824 auch der entscheidende Hinweis auf die Eröffnung des heutigen Friedhofes auf dem Sandberg. Pfarrer Konrad Christoph Hebart (in Bruck von 1809-1823) hat ab 1822 das Projekt „neuer Friedhof“ begonnen und sein Nachfolger Pfarrer Johann Jakob Christoph Schäfer (in Bruck von 1823-1837) hat es 1824 vollendet. Im Beerdigungsbuch von 1824 findet sich zwischen den Nummern 24 und 25 der entscheidende Eintrag: „NB. [Nebenbemerkung]  Die von Nr. 25 an aufgeführten Personen liegen im neuen Friedhof begraben, der am 19. S. [Sonntag] Tr. [Trinitatis] den 24. Octobr. [Oktober] feyerlich eingeweihet worden ist“ 1. Außerdem hat sich im Pfarrarchiv auch noch eine Quittung von Pfarrer Schäfer und Ortsvorsteher Memmert vom 24. Oktober 1824 erhalten, wonach „bei der heutigen Einweihung des neuen Gottesackers 9 Gulden und 36 Kreuzer für Kirchenmusik aus der Stiftungscassa bezahlt wurden“ 2. Die erste Beerdigung, Anna Maria Zinklin, fand am 28. Oktober 1824 mittags 13 Uhr statt. Zu diesem Zeitpunkt gehörte das Friedhofsgrundstück noch gar nicht der Kirchengemeinde, sondern war ein walzendes Grundstück3 des Rudelshofes, der in der heutigen Sandbergstraße lag. Erst mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1831 kaufte die Kirchenstiftung Bruck von Anna Margaretha Schickedanz deren Hof Haus Nr. 40 mit allen Zugehörungen und damit auch das Friedhofsgelände.

Friedhof Erlangen-Bruck, Tor Nordseite
Foto: M.R. Kress

Schon 1824 wurde der Friedhof von einer Mauer aus Steinen des aufgelassenen Friedhofs an der Kirche umschlossen. Rechts neben dem Eingang wurde ein Sandsteinmedaillon mit der Inschrift „Erbaut 1824 / damal. Kirchenpfleger / Joh. Gechter“ in die Mauer eingelassen.

Der Friedhof wurde durch einen Quer- und einen Längsgang in drei Abteilungen unterteilt. Westlich des Querweges befanden sich die sogenannten Hausgräber mit jeweils drei Grabstellen. Die beiden anderen Abteilungen waren die Freigräber für Erwachsene und die Freigräber für Kinder. Die Hausgräber sind eine Brucker Besonderheit. Das Recht auf ein sog. Hausgrab wurde mit dem Erwerb eines mit Grabrecht ausgestatteten Hauses begründet, wenn der Erwerber des Hauses einem der christlichen Bekenntnisse angehörte. War das nicht der Fall, war es ein Verein oder eine juristische Person, so ruhte das Grabrecht und ging nach 30 Jahren zur Benützung ohne Anspruch auf Entschädigung auf die Kirchenverwaltung über.

Bereits 1867 wurde der Friedhof zu klein und nach Osten hin auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Bruck erweitert. Man kann die hinzugefügte Fläche gut an dem leichten Knick der südlichen Friedhofsmauer nach Norden erkennen. Schon kurz nach dem Ende des 1. Weltkrieges machte sich die Kirchengemeinde erneut Gedanken über eine Erweiterung des Friedhofes, verzichtete aber 1919 darauf, „nachdem die künftigen Verhältnisse des Kirchenwesens (wegen der geplanten Trennung von Kirche und Staat) zu wenig geklärt sind, um an ein derartiges Unternehmen herantreten zu können“ 4 und überließ die notwendige Erweiterung der Ortsgemeinde Bruck. Die ließ aber noch lange auf sich warten.

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Foto: HGV-Erlangen

Der nächste Schritt war die schon vor dem 1. Weltkrieg angeregte Eingemeindung von Bruck in die Stadt Erlangen am 15. September 1924. Damit gingen das Gelände nördlich und östlich des Friedhofes und das am 10. Juli 1879 fertiggestellte Leichenhaus in den Besitz der Stadt Erlangen über. Erst nach dem 2. Weltkrieg beschäftigte man sich wieder mit der Erweiterung des Brucker Friedhofes. Im Zuge der Diskussion darüber wurde die Frage aufgeworfen, ob die Erweiterung des kirchlichen Friedhofes überhaupt zulässig ist, da nach einer Entschließung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Oktober 1943 die Anlage neuer und die Erweiterung bestehender Friedhöfe grundsätzlich Aufgabe der politischen Gemeinde ist und nur aus besonderen Gründen Anlass besteht, eine Gemeinde von dieser Aufgabe zu entbinden.

Die städtischen Planungen zur Erweiterung des Friedhofes nach Osten zum Kanal (heute A 73) hin begannen 1952 und am 24.05.1954 konnte die Anlage für Bestattungszwecke freigegeben werden. Mit rund 3800 qm bot der neue Teil erheblich mehr Raum als der nur 2400 qm große kirchliche Friedhof. Die Fläche war im Jahr 1909 auf einer Größe von 50 a [Ar] von der Ortsgemeinde Bruck mit Eschen angepflanzt und als „Eschenhain“ unter Naturschutz gestellt worden um für eine spätere Erweiterung des Friedhofes schon ein passendes Gelände zu besitzen. 1964 erließ die Stadt Erlangen den Bebauungsplan Nr. 145 für das Gebiet des Friedhofes in Erlangen-Bruck, um notwendige Erweiterungen in späteren Jahren zu ermöglichen. Die zweite Erweiterung erfolgte im Jahr 1969 auch noch im Osten in Richtung A 73. 1975 wurde im Westen des kirchlichen Friedhofes ein neuer dritter städtischer Friedhofsbereich angelegt und im Jahr 1985 der Teil am Bachgraben mit dem Ausgang zur Bachfeldstraße.

Bereits 1997 war der Friedhof wieder zu klein und wurde nun nach Norden auf der Fläche zwischen der kath. St. Peter und Pauls-Kirche und der A 73 erweitert und im Oktober 2000 durch die Pfarrer Reinhold Seidl (kath.) und Friedemann Klöber (ev.) eingeweiht. Auf die steigende Nachfrage für Baumbestattungen reagierte die Stadt auch in Bruck und legte im Frühjahr 2011 im Nordteil ein Baumbestattungsfeld mit 40 Grabstellen für je zwei Urnen an, das am 27. Mai 2011 durch die Stadt und die beiden Brucker Pfarrer Dr. Michael Pflaum (kath.) und Heinz Bäßler (ev.) offiziell eingeweiht wurde. Damit fand die Erweiterung des Brucker Friedhofes ihr vorläufiges Ende.

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Foto: M.R. Kress

Durch die Verbindung von Kirche und Staat hat die politische Gemeinde Bruck von Anfang an bis nach dem 1. Weltkrieg immer wieder die Geschicke des kirchlichen Friedhofes beeinflusst. Das schon erwähnte Leichenhaus wurde von der Ortsgemeinde Bruck erbaut und verfügte über eine geräumige Leichenhalle und einen Seziersaal im Erdgeschoss und eine Wohnung für den Totengräber im Obergeschoss. Dieses Haus wurde erst am 03.10.1957 an den städtischen Kanal angeschlossen. 1965 wurde die Leichenhalle nach Nordosten hin erweitert. Dadurch erhielt sie eine Aussegnungshalle, eine Sakristei mit Zugang von außen und einen Leichenraum. Auf Anregung von Pfarrer Heinrich Kaeppel (ev.) wurde 1966 auch noch ein Dachreiter mit einer Friedhofsglocke eingebaut, da es zu schwierig war, das große Geläut der Kirche St. Peter und Paul jeweils genau zu dem Zeitpunkt einzuschalten, zu dem es gebraucht wurde, um die Leiche von der Halle zum Grab zu geleiten. Auch bei der Friedhofsordnung hatte die politische Gemeinde ihre Hand im Spiel. Die erste Friedhofsordnung für den kirchlichen Friedhof wurde am 11. August 1879 von der Ortsgemeinde beschlossen. Erst im Jahr 1928 trat die erste von der Kirchengemeinde erlassene Friedhofsordnung in Kraft.

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Foto: kath. Kirchenstiftung Erlangen

Problematisch war auch die Wasserversorgung. Die erste Nachricht zur Wasserversorgung findet sich in der Pfarrbeschreibung von Pfarrer Georg Karl Josef Werlin aus dem Jahr 1912/13 5. Demnach befand sich auf der entgegengesetzten Seite zum Eingangstor ein hölzernes Türlein, durch das früher das zum Gießen nötige Wasser geholt wurde und zu dem nur der Pfarrer einen Schlüssel hatte. Noch im Jahr 1878 gab es kein Wasser in der Nähe des Friedhofes wie der Bezirksarzt bei der Planung des Leichenhauses anmerkte: „Ein Brunnen in einiger Nähe ist umso wünschenswerter, als sich in dortiger Gegend keiner befindet“ 6, was auch das Bezirksamt bestätigte: „Da [sich] in der Nähe des Schulhauses, des Leichenackers und des neu zu erbauenden Leichenhauses kein öffentlicher, ja überhaupt kein Brunnen befindet, so erlaube ich mir hierauf aufmerksam zu machen“ 7.
Wann der Brunnen ca. 5 Meter westlich des städtischen Leichenhauses, der allgemein zum Gießen der Gräber im kirchlichen Friedhof Verwendung fand, angelegt wurde, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Er befand sich auf städtischem Grund und Boden und wurde auch mehrfach von der Stadt repariert, daher ging man davon aus, dass der Brunnen städtisches Eigentum war. Er gab nicht mehr genug Wasser, was auf die Trockenlegung des Ludwig-Donau-Main-Kanals im Jahr 1950 zurückgeführt wurde.

Im April 1952 beschloss der Kirchenvorstand auf dem Friedhof einen Brunnen anlegen zu lassen. Der günstigste Platz dafür wurde durch den Rutengänger Vincent Gillner gefunden. Das angekündigte starke Wasservorkommen wurde in einer Tiefe von 12 m gefunden. Der letztlich auf eine Tiefe von 18,30 m gebohrte Brunnen hatte einen Wasserstand von 15 m und gab in der Stunde ca. 3000 Liter Wasser ab. In dessen Umfeld wurden im Herbst 1952 bzw. Frühjahr 1953 Hecken gepflanzt. Er tat gute Dienste bis ins Jahr 1975. Die Gemeinde verzichtete auf die Reparatur, weil die Stadt einen neuen Friedhofteil plante, an dessen Wasserversorgung sich die Kirche anschließen wollte. 1976 wurde das erste Wasserbassin mit Anschluss an die städtische Leitung angelegt und 1978 mit einem zweiten Becken erweitert. Beide werden bis heute genutzt.

Auch die Beseitigung der Abfälle bereitete lange Zeit Probleme bis zur Fertigstellung der gemeinsamen Kranzablage im August 1976 im westlichen Teil des städtischen Friedhofes direkt an der Friedhofsmauer, die auch vom kirchlichen Teil gut zu erreichen und bis heute in Betrieb ist.

Vorankündigung:
Die Kirchengemeinde plant für den 24. November 2024 (Ewigkeitssonntag) eine Feier mit der Führung „Wir haben hier keine bleibende Stadt…“ zum 200jährigen Bestehen des Friedhofes auf den Sandberg, Treffpunkt 14.30 Uhr am Brucker Marktplatz (gegenüber der Kirche, Fürther Str. 42).

Renate Wünschmann


 

Bilder vom Friedhof Bruck

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  1. (Quelle: LKA Nürnberg 9.5.0001-718-14)
  2. (Quelle: Pfarrarchiv St. Peter und Paul Rechnungsbelege zur Kirchenstiftungsrechnung 1824/25, Beleg 100)
  3. *Erklärung: „walzendes Grundstück“ ist ein Fachausdruck. Zu einem geschlossenen  Bauernhof gehörten genau definierte Grundstücke, die nur gemeinsam mit diesem Bauernhof verkauft oder vererbt werden konnten. Dadurch sollte die Zerstückelung der Bauernhöfe verhindert werden. Die nicht zu einem geschlossenen Bauernhof gehörenden Grundstücke (= walzende Grundstücke) konnten frei verkauft oder auch unter den Miterben frei verteilt werden.
  4. (Quelle: StadtAE 11.B.6 und 11.b.A.452/86)
  5. (Quelle: Pfarrarchiv St. Peter und Paul IJ.5)
  6. (Quelle: StadtAE 11.b.A.125 (alt Fach 452/84))
  7. (Quelle: StadtAE 11.b.A.125 (alt Fach 452/84))